94.6A.1
Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, nach Anzahl BehandlungstageInklusionenExklusionen- Kode weglassen - Entwöhnungsbehandlung bei Substanzmittelabhängigkeit, nach Anzahl Behandlungstage (94.6A.2-)
SynonymeBemerkungen- Mindestmerkmal Punkt 1, Kurzbeschreibung:
Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker mit Entgiftung, Behandlung und Überwachung von Intoxikations- und Entzugssymptomen.
Therapie der Komorbiditäten und Folgeerkrankungen. Information und Aufklärung über Abhängigkeitserkrankungen,
Motivierung zur Behandlungskontinuität mit spezifischen Folgebehandlungen und Massnahmen zur sozialen Stabilisierung.
Um den Inhalt der Behandlung abzubilden genügt ein standardisierter Wochenplan zur Entzugsbehandlung.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Assessment:
- Suchtmedizinisches Assessment mit Erfassung sowie Dokumentation von: Konsummustern, Suchtgeschichte, Schweregrad und bei Bedarf allfällige psychiatrische Komorbiditäten.
- Körperliche Eintrittsuntersuchung zur Feststellung somatischer Folge- und Begleitstörungen, und bedarfsabhängige neurologische Untersuchung.
Somatische Befunderhebung, und bei Notwendigkeit erweiterte psychiatrische Befunderhebung (psychiatrische Komorbiditäten).
- Entzugssymptome werden systematisch und standardisiert erfasst und dokumentiert. Dies kann durch den Einsatz validierter Skalen erfolgen.
- Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie:
In den ersten 48h tägliche Visite, weitere nach Bedarf.
Sobald entzugsbedingte Einschränkungen der Auffassung es erlauben, erfolgt Einzelpsychotherapie mind. 1x/Woche.
Vorhandensein eines standardisierten Wochenplanes mit einer gesamthaften Therapiestundenanzahl von 9h/Woche.
Davon:
- ärztlich oder psychologisch geleitete Gruppentherapie 2x/Woche von mind. 50 Minuten sowie
- zusätzlich 7h/Woche aus mindestens 4 der folgenden Bereiche:
a) Psychoedukative und medizinische Informationsgruppen,
b) Ergo- und Arbeitstherapie,
c) Bewegungstherapie,
d) Entspannungsverfahren,
e) Kunsttherapie,
f) Beratung und Information der Angehörigen,
g) Vermittlung weiterführender Hilfsangebote (externe Selbsthilfegruppen, Informationsveranstaltungen zu Angeboten der Suchthilfe (regionale ambulante und stationäre Angebote)).
Diese Angebote können in Einzel- oder Gruppentherapien stattfinden.
An 5 Tagen der Woche (7 Tage) ist die Teilnahme (mind. je 30 Minuten) an den Therapieeinheiten dokumentiert, dies zusätzlich zur Einzelpsychotherapie.
- Mindestmerkmal Punkt 4, Behandlungsteam:
Interdisziplinäres Behandlungsteam unter der Leitung einer Fachärztin / eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie.
Das Team besteht aus:
- Arzt/Ärztin,
- psychologischer Psychotherapeutin / psychologischem Psychotherapeut oder Suchttherapeut/in,
- Sozialpädagog/in und Sozialarbeiter/in,
- Physio- und Bewegungstherapeut/in,
- Ergo- und Kunsttherapeut/in,
- Pflegefachpersonal.
- Mindestmerkmal Punkt 5, Therapieplanung und -kontrolle:
Wöchentliche Teambesprechung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele.
Unterklassen94.6A.14Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, bis 6 Behandlungstage 94.6A.15Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage 94.6A.16Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage 94.6A.17Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, mindestens 21 bis 27 Behandlungstage 94.6A.18Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, mindestens 28 bis 34 Behandlungstage 94.6A.1AQualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, mindestens 35 bis 41 Behandlungstage 94.6A.1BQualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, mindestens 42 bis 48 Behandlungstage 94.6A.1CQualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, mindestens 49 bis 55 Behandlungstage 94.6A.1DQualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, 56 und mehr Behandlungstage